AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Verträge werden zwischen der ausführenden Firma (im Folgenden jeweils als Auftragnehmer bezeichnet) und dem jeweiligen Kunden (im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet) geschlossen. Verträge kommen durch ein Angebot des Auftragnehmers, sowie einer dazu korrespondierenden schriftlichen oder mündlichen Annahmeerklärung des Auftraggebers. Allenfalls bestehende AGB´s des Auftraggebers werden nicht anerkannt und können nicht Grundlage der Vertrages werden.

2. Preise

Es gelten die im Angebot angeführten Preise.

3. Leistungen

Die beauftragten Leistungen werden vom Auftragnehmer nach dem Stand der Technik verrichtet. Die Leistungsausführung in der Fassadenreinigung  erfolgt auf Basis von Ergebnissen einer Musterfläche, die im Zuge der Angebotslegung des Auftragnehmers erstellt worden ist. Der Leistungsinhalt ist die Algenentfernung mit abschließender Desinfektionsbeschichtung und nicht die Herstellung einer optisch einheitlichen Oberfläche. Bei der Dachreinigung ist der Leistungsinhalt folgend erklärt, zu einem das auftragen einer Desinfektionslösung welche für einen Selbstreinigungseffekt sorgt, oder das Entfernen von Algen und Moos mit abschließender Desinfektion. Das zur Leistungsausführung notwendige Nutzwasser, sowie ein kostenfreier Stromanschluss, ist von Auftraggeberseite bereitzustellen.

4. Unterbleiben der Ausführung

Unterbleibt die Ausführung oder Teile davon aus Gründen, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, wird vom Auftragnehmer eine Pauschalsumme von 40% der gesamten Auftragssumme als Entschädigung verrechnet. Verweigert der Auftraggeber die Leistungsausübung oder setzt die Durchführung zu kurzfristig an, hat der Auftragnehmer Anspruch auf volle Entgelt Zahlung. Bei Verzögerung des Auftrages, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, steht es dem Auftragnehmer frei, etwaige Stehzeiten in Rechnung zu stellen.

5. Haftung

DerAuftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen soweit Deckung durch seine bestehende Haftpflichtversicherung besteht. Wird die Deckung abgelehnt oder übersteigt sie den von der Versicherung gedeckten Betrag, so ist der Auftragnehmer auf Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Somit haftet er nicht bei leichter Fahrlässigkeit oder Mangelfolgeschäden (Sach-, Personen- oder immaterielle Schäden). Der Auftraggeber ist verpflichtet den zu reinigenden Bereich frei zu halten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die im Zuge der Auftragsdurchführung entstehen können, insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Wasserschäden, die auf Undichtheit von Fenster, Türen, Dach, Fassaden oder Mauerwerk zurückzuführen sind. Außerdem haftet der Auftragnehmer nicht für Beschädigungen an Dach oder Fassade, welche durch ungenügende Haftung der Oberfläche entstehen. Für Farbunterschiede der Oberfläche kann keine Haftung übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Fenster oder andere Glasflächen im Zuge der Beschichtungsarbeiten verschmutzt werden können. Die Fensterreinigung sollte ehest möglich nach der Beschichtung durchgeführt werden und ist kein Bestandteil der beauftragten Leistungen.

6. Gewährleistung

Nach Beendigung der durchzuführenden Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet eine schriftliche Bestätigung zu unterfertigen. Wird diese trotz nachweislicher Aufforderung verweigert gelten die Arbeiten als mängelfrei abgenommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

7. Garantie Fassadenreinigung

Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber für die Dauer von 5 FÜNF Jahren ab Ausführungsdatum eine algenfreie Fassade, sofern die Fassade mit dem ausschließlich von Dach & Fassaden Austria GmbH extra dafür konzipierten Beschichtung gereinigt worden ist. Ausgenommen von dieser Garantie ist Algen- und Pilzwachstum, dass auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: Dauerkipplüftung, Luftauslässe, Spritzwasserbereich, sowie Spritzwasser von direkt an der Fassade angrenzende Gegenstände (z.B. Mülltonnen, Blumentöpfe), bauliche Mängel (z.B. zu kurze Fensterbänke und/oder Tropfkanten) und horizontale Flächen und Dächer.